Allgemeine Geschäftsbedingungen
LaSalle Restaurant AG
1. Grundlagen / Geltungsbereich
1.1. Die Lasalle Restaurant AG (nachfolgend «LaSalle») ist Betreiberin des Restaurant LaSalle an der Schiffbaustrasse 4 in 8005 Zürich.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LaSalle und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung «KundInnen» verzichtet. Der Begriff Kunden gilt für beide Geschlechter.
1.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie der Veranstaltungszweck bedürfen der vorherigen Zustimmung des LaSalle. Nicht zulässig sind Anlassarten, bei denen der Zweck in direktem oder indirektem Zusammenhang mit politischem, sektiererischem, sexistischem, rassistischem, rechtsradikalem oder ähnlichem Gedankengut steht. Das LaSalle behält sich das Recht vor, Veranstaltungen in diesem Zusammenhang abzusagen oder das Nutzungsverhältnis fristlos aufzulösen.
2. Zustandekommen und massgebliche Bedingungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) sind Anhang und integrierter Bestandteil jeder Vereinbarung. Ebenfalls bindend im Sinne einer Vereinbarung ist der Mailverkehr zwischen dem Kunden und LaSalle.
2.2. Der Abschluss einer Vereinbarung liegt im alleinigen Ermessen von LaSalle. Das LaSalle kann eine Veranstaltung ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Kunde hat dem LaSalle den Veranstaltungszweck resp. den Inhalt der Veranstaltung bei der Reservationsanfrage bekannt zu geben.
3. Reservationen
3.1. Provisorische Reservationen sind möglich und werden mit einem Optionsdatum versehen. Nach Ablauf des Optionsdatums werden beide Parteien in Kontakt treten. Bei keinerlei Rückmeldungen durch den Kunden, wird die provisorische Reservation seitens LaSalle wieder freigegeben.
3.2. Definitive Reservationen für Anlässe, werden von LaSalle prioritär behandelt. D.h. LaSalle hat das Recht provisorisch reservierte Daten anderweitig zu vergeben. Der Kunde der provisorisch reservierten Daten wird so rasch als möglich benachrichtigt.
4. Vertragsgegenstand
4.1. LaSalle überlässt dem Kunden den Gebrauch der in der Vereinbarung abschliessend aufgeführten Räumlichkeiten und Infrastrukturen («Vertragsgegenstand») zur Durchführung der in der Vereinbarung umschriebenen Veranstaltung («Veranstaltung»).
4.2. Die Durchführung politisch motivierter Veranstaltungen etwelcher Art sind grundsätzlich auf sämtlichen Flächen von LaSalle untersagt
4.3. Änderungen des Veranstaltungszwecks und -inhalts nach Abschluss der Vereinbarung hat der Kunde dem LaSalle unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung vom LaSalle. Ohne eine Zustimmung findet das ausserordentliche Beendigungsrecht (Ziff. 12.1b) Anwendung.
5. Rechtsverhältnisse Veranstalter
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen usw. eindeutig als Veranstalter zu bezeichnen.
5.2. Der Kunde darf und kann das LaSalle in keiner Weise gegenüber Dritten verpflichten.
6. Nutzungsdauer
6.1. Die Nutzungsdauer richtet sich nach den Angaben in der Vereinbarung, Bestätigung und dem Mailverkehr.
6.2. Überschreitungen der vereinbarten Dauer (früherer Nutzungsantritt und / oder längere Nutzungsdauer) bedürfen der schriftlichen und vorherigen Zustimmung vom LaSalle. Der Kunde trägt alle mit einer Überschreitung verbundenen Kosten.
6.3. Bei Unterschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer (späterer Nutzungsantritt und / oder kürzere Nutzungsdauer) bleibt das in der Vereinbarung vereinbarte Nutzungsentgelt vollumfänglich geschuldet.
6.4. LaSalle behält sich das Recht vor, aufgrund der Gästebedürfnisse zusätzliche Mitarbeiterstunden nach Aufwand und zu den vertraglichen Ansätzen, in Rechnung zu stellen.
6.5. Mit einer Vereinbarung entsteht kein unbefristetes Vertragsverhältnis, selbst wenn die Parteien das Vertragsverhältnis stillschweigend fortsetzen. Das Recht zur Benutzung der Infrastrukturen ist insbesondere kein Dauerschuldverhältnis im Sinne des Mietrechts (Art. 253 ff. OR).
Dem Kunden steht lediglich, an den zu vereinbarenden Terminen gemäss Vereinbarung, ein temporäres und limitiertes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Infrastrukturen vom LaSalle zu.
7. Nutzungs- und Zusatzkosten
7.1. Für die verschiedenen Grundleistungen (Infrastruktur, Dienstleistungen, Gastronomie und Technik) gelten die vom LaSalle in der Vereinbarung/im Mailverkehr festgelegten Tarife (inkl./exkl. MwSt.).
7.2.Sofern nicht anders vereinbart dürfen technische Installationen sämtlicher Räume nur von einem Sachverständigen in Absprache mit LaSalle bedient werden.
7.3. Zusatzleistungen (z.B. zusätzlicher Reinigungsaufwand / Aus- & Einräumen, Technik, Infrastruktur, Mobiliar) werden dem Kunden gemäss angenommener Offerte weiterverrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Sämtliche Preisangaben vom LaSalle verstehen sich inkl. MwSt., ausgenommen bei ausdrücklicher Erwähnung. Das LaSalle kann bei Aufträgen über CHF 5’000.00 bis zu 80% der Auftragssumme im Voraus verlangen.
8.2. Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlung nach Fälligkeit ist das LaSalle berechtigt, einen Verzugszins in der Höhe von mindestens 5% in Rechnung zu stellen.
8.3. Sollten Zweifel an der Bonität oder Seriosität eines Kunden aufkommen, behält sich das LaSalle das Recht vor, eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
8.4. Veranstaltungen mit Rechnungsadressen ausserhalb der Schweiz müssen vor dem Veranstaltungstag auf Basis der zugesagten Offerten zu 100% beglichen werden.
9. Annullierungen durch den Kunden
9.1. Tritt der Kunde von einer Vereinbarung zurück, verrechnet das LaSalle in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00. Je nach Zeitpunkt der Annullation werden die folgenden Leistungen verrechnet (inkl. MwSt.).
- während der Dauer der provisorischen Reservation: keine Kosten
- bis und mit 365 Tage vor der Veranstaltung: CHF 250.00 (Bearbeitungsgebühr)
- bis und mit 270 Tage vor der Veranstaltung: CHF 250 plus 10% des Totalbetrages
- bis und mit 180 Tage vor der Veranstaltung: CHF 250 plus 50% des Totalbetrages
- bis und mit 90 Tage vor der Veranstaltung: CHF 250 plus 75% des Totalbetrages
- weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung: CHF 250 plus 100% des Totalbetrages
In jedem Fall werden dem Kunden sodann sämtliche dem LaSalle entstehenden Kosten oder belasteten Kosten externer Leistungserbringer verrechnet. Das LaSalle übernimmt insbesondere keine Annullationsgebühren von externen Leistungserbringern (wie Künstler, Darsteller, Dekorateure, Partnern etc.)
9.2. Die Mitteilung der Nichtdurchführung der Veranstaltung gilt als Vertragskündigung durch den Kunden. Mit Kündigung der Vereinbarung verliert der Kunde per sofort sämtliche Rechte zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.
9.3. Die Annullationskosten sind vorbehaltlos geschuldet. Insbesondere sind sie vom Kunden auch zu bezahlen, wenn die in der Vereinbarung gebuchten Nutzungstermine und Vertragsgegenstände durch einen anderen Kunden vom LaSalle genutzt werden können.
10. Gastronomie
10.1. Änderung der Personenzahl
Der Kunde muss dem LaSalle eine Änderung der Personenanzahl spätestens 10 Arbeitstage vor Anlassbeginn in schriftlicher Form mitteilen. Sollte die Personenzahl grösser sein als die in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl, wird das LaSalle, nach Möglichkeit der Kapazitäten, versuchen alle Personen zu bewirten. Der erweiterte Auftrag kann aber nicht garantiert werden.
Zusätzliche Personen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Eine Reduktion bis max. minus 10% der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass ist kostenlos. Bei einer Minus-Differenz grösser als 10% können die bereits entstandenen oder zu erwartenden Kosten der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Personenzahl in Rechnung gestellt werden.
Personenänderungen können zudem Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.
10.2. LaSalle behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Dienstleistungen geringfügig zu ändern. LaSalle berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.
11. Sicherheit
11.1. Die Betreuung (kein technischer Support) des Anlasses ist im Grundpaket inbegriffen. Weitere benötigte Ressourcen im Bereich Sicherheit (Personenkontrolle, zusätzliche Sicherheitskräfte usw.) können auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig vom LaSalle organisiert werden. Das LaSalle behält sich das Recht vor, das zu bestellende Sicherheitsdispositiv festzulegen. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
12. Vertragsbeendigung durch das LaSalle aus wichtigem Grund
12.1. LaSalle ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die Vereinbarung jederzeit per sofort und entschädigungslos zu beenden. Als wichtiger Grund gilt jeder in der Verantwortung des Kunden liegende Umstand, welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für LaSalle als unzumutbar erscheinen lässt. In diesem Sinn als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- wenn der Kunde mit den zu leistenden Zahlungen oder zu erbringenden Sicherheiten in Verzug ist und diesen Verzug trotz Ansetzung einer kurzen Nachfrist von mind. sieben (7) Kalendertagen nicht behebt;
- wenn der Kunde den Veranstaltungszweck oder Veranstaltungsinhalt ohne Zustimmung vom LaSalle ändert;
- wenn begründeter Anlass besteht, dass in Zusammenhang mit der Veranstaltung Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und / oder Personen- oder Sachschäden zu befürchten sind;
- wenn die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Bewilligungen nicht erteilt werden oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass durch die Veranstaltung die von LaSalle mit den zuständigen Behörden vereinbarten Verpflichtungen resp. sonstige behördliche oder vertragliche Auflagen oder Vorschriften verletzt werden;
- wenn ein Konkurs-, Nachlass- oder ein Liquidationsverfahren über dem Kunden eröffnet wird;
- wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität oder an der Seriosität des Kunden zweifeln lassen;
- wenn aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
Macht LaSalle von ihrem Beendigungsrecht gemäss Ziff. 12.1 Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die Annullationsgebühren gemäss Ziff. 9 zu bezahlen. Mit Beendigung der Vereinbarung verliert der Kunde per sofort sämtliche Rechte zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.
Durchführungsbestimmungen
1 Zustand des Vertragsgegenstands
1.1. Der Kunde hat allfällige Mängel bei Übergabe des Vertragsgegenstandes umgehend schriftlich geltend zu machen.
1.2. Bauliche Massnahmen an Infrastruktur, Einrichtungen und technischen Installationen sind grundsätzlich untersagt. Allfällige Ausnahmen bedürfen der schriftlichen und vorgängigen Zustimmung von LaSalle. Alle Massnahmen müssen von den zuständigen Behörden vor Ausführung genehmigt werden. Die entsprechenden Pläne, auch für allfällige temporäre Bauten, sind LaSalle zusammen mit der entsprechenden behördlichen Bewilligung acht (8) Wochen vor der Veranstaltung zu unterbreiten.
1.3. Im Gebäude sowie auf dem Gelände ist der Einsatz von z.B. Teppichklebeband und anderen Montage Vorrichtungen, die nicht rückstandslos entfernt werden können, nicht gestattet. Die Kosten für die Entfernung allfälliger Rückstände resp. der Behebung allfälliger Schäden sind vom Kunden zu tragen.
2. Rückgabe des Vertragsgegenstands
2.1. Beschädigungen am Mietgegenstand werden innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen durch das LaSalle angezeigt. LaSalle behebt die Beschädigungen selbst, oder lässt sie diese ihre Vertragspartner beheben. Die entsprechenden Kosten trägt der Kunde.
3. Nutzungsauflagen
3.1. Die gänzliche oder teilweise Überlassung des Vertragsgegenstands an Dritte ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LaSalle gestattet.
3.2. Die Türen, welche aus betrieblichen Gründen nicht geöffnet sein müssen, sind geschlossen zu halten. Die Anordnungen bezüglich Arbeitssicherheit sind einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Weisungen der Mitarbeiter vom LaSalle zu befolgen und umgehend umzusetzen.
4. Material und Dienstleistungen
4.1. Zusatzleistungen sind vom Kunden schriftlich zu bestellen und zu bezahlen.
5. Technische Dienstleistungen
5.1. Aus Sicherheits-, Bedienungs- und Qualitätsgründen ist der Kunde verpflichtet, nachfolgend aufgeführte Dienstleistungen über das LaSalle zu beziehen. LaSalle behält sich vor, jederzeit zusätzliche Dienstleistungskategorien zu benennen, welche Dienstleistungen über das LaSalle bezogen werden müssen. Diese Dienstleistungen werden zu marktüblichen Konditionen angeboten.
5.2. Anschlüsse für Elektrik, Gas, Wasser und andere technische Bereiche müssen durch die vertraglich gebundenen Partner vom LaSalle ausgeführt werden.
5.3. Der Kunde deckt seine Bedürfnisse im Bereich der technischen Leitungen und Infrastrukturen selbst ab.
6. Gastronomie
6.1. Sämtliche in den gemieteten Räumlichkeiten konsumierten Speisen und Getränke sind vom LaSalle zu beziehen. Ausnahmen sind ausschliesslich mit Einwilligung und in Absprache mit LaSalle möglich.
6.2. Allfällige Sponsoring Vereinbarungen des Kunden, welche den Verpflegungs-, Kiosk-, Tabak und Getränkebereich betreffen, spricht der Kunden frühzeitig vor dem Anlass mit dem LaSalle ab. Eigenleistungen des Kunden, oder Leistungen von Sponsoren in diesen Bereichen sind nur mit schriftlichem und vorherigem Einverständnis mit LaSalle zulässig. Der Kunde trägt in jedem Fall die damit verbundenen Kosten bzw. Ertragsausfälle von LaSalle.
7. Verkauf von Waren aller Art
7.1. Das Recht für den Verkauf von Waren jeglicher Art, im Perimeter des Vertragsgegenstands, liegt grundsätzlich bei LaSalle.
8. Werbung Kommunikation, Ticketing, Corporate Design
8.1. Werbung allgemein, sowie Plakate und Flyer ist Sache des Kunden. Das Anbringen von Plakaten im und am Gebäude ist nur in Absprache mit LaSalle erlaubt.
8.2. Von LaSalle zur Verfügung gestelltes Bildmaterial (mit Angabe Copyright) darf, wenn nicht anders vereinbart, für eigene Werbezwecke und die Kommunikation vom LaSalle verwendet werden. Dies gilt auch für Bilder, die während der Veranstaltung erstellt worden sind.
8.3. Die Corporate Design-Bestimmungen und Anweisungen vom LaSalle für das Logo und den Gebrauch der Marke «LaSalle» sind für alle Publikationen verbindlich einzuhalten. Die Publikationen müssen vor der Veröffentlichung vom LaSalle genehmigt werden. Andernfalls ist LaSalle berechtigt die Publikation durch den Kunden vom Markt zurücknehmen zu lassen.
9. Partner vom LaSalle
9.1. LaSalle unterhält mit ausgewählten Unternehmungen Partnerschaften. Diese geniessen Branchenexklusivität oder Teilexklusivität.
9.2. Dort wo eine Exklusivität definiert ist, ist der Kunde verpflichtet, ausschliesslich mit den Partnern vom LaSalle zusammen zu arbeiten. In allen anderen Bereichen ist der Kunde bei der Auswahl seiner Lieferanten frei.
9.3. LaSalle ist frei, ihre Partner jederzeit zu wechseln oder zu ergänzen, resp. neue Produktgruppen einzuführen.
10. Haus- und Weisungsrecht
10.1. LaSalle steht – auch während der Vertragsdauer – in allen Räumen und den gesamten Mietflächen vom LaSalle das alleinige Hausrecht zu.
10.2. Der Kunde hat den Weisungen des verantwortlichen Personals vom LaSalle Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die AGB oder die Weisungen des Personals vom LaSalle, hat die verantwortliche Person vom LaSalle das Recht, den Anlass abzubrechen.
11. Warenannahme und Entsorgung
11.1. Für die Entsorgung des vom Veranstalter mitgebrachten Materials ist dieser selbst verantwortlich. Ein allfälliger Mitarbeiter- und Entsorgungsaufwand von LaSalle oder externer Leistungserbringer wird in Rechnung gestellt. Pro Container wird sodann eine Pauschale von CHF 150.00 verrechnet.
12 Sicherheit
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die in der Vereinbarung festgelegten Kapazitäten der einzelnen Säle (Anzahl Personen) nicht überschritten werden.
13. Bewilligungen, Urheberrechte, Quellensteuer und andere gesetzliche Vorschriften
13.1. Der Kunde/Veranstalter ist für die Einhaltung der Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich sämtlicher bau- und feuerpolizeilicher Vorschriften als auch der übrigen relevanten gesetzlichen Vorschriften, Verfügungen und Auflagen verantwortlich.
13.2. Der Kunde/Veranstalter hat bei seinen Mitarbeitenden und sämtlichen externen Lieferanten unter seiner Regie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Arbeitssicherheit sowie des Rauchverbots durchzusetzen.
13.3. Der Kunde/Veranstalter hat auf eigene Kosten alle erforderlichen kantonalen und städtischen Bewilligungen (kommerzielle Ausstellungen usw.) selbst einzuholen. Diesbezügliche Auskünfte können beim Gewerbeinspektorat Zürich eingeholt werden.
13.4. Der Kunde hat bei Musikdarbietungen aller Art wie Tanzvorstellungen, Unterhaltungsabende, u.a. die urheberrechtlichen Vorschriften der SUISA einzuhalten. Diesbezügliche Auskünfte können unter www.suisa.ch eingeholt werden.
13.5. Ausländische Künstler, Sportler, Referenten ohne Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Der Kunde haftet vollumfänglich für die Entrichtung der Quellensteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abrechnung der Quellensteuer und haftet dafür.
13.6. Neue gesetzliche Regelungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
14. Betriebszeiten / Überzeit
14.1. Veranstaltungen dauern, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 00:00. Pro angefangener Stunde darüber hinaus stellt das LaSalle CHF 300.00 pro Stunde in Rechnung. Verlängerungen benötigen die Zustimmung von LaSalle. LaSalle ist ab 00:00 nach eigenem Ermessen berechtigt die Veranstaltung zu beenden.
15. Brandschutz / Dekorationen
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen Massnahmen zur Einhaltung der einschlägigen Brandschutzauflagen zu berücksichtigen. In jedem Fall müssen Fluchtwege und Löscheinrichtungen stets gut sichtbar und frei zugänglich sein. Für die baulichen und technischen Massnahmen zur Einhaltung der einschlägigen Brandschutzauflagen, die den Grundbau betreffen, ist die Gebäudeeigentümerschaft verantwortlich. Im ganzen Haus gilt ein striktes Rauchverbot. Beauftragte von LaSalle, sowie Behördenvertreter haben jederzeit Zugang zu allen Räumlichkeiten/Anlagen.
15.2. Aufbauten, Kulissen und Dekorationen, welche der Kunde mitbringt, müssen aus schwer entflammbaren Materialien hergestellt sein (Brandkennziffer 5.1, Brandschutz-erläuterungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer). LaSalle kann entsprechende Zertifikate bezüglich Entflammbarkeit verlangen. Das Auf- und Abbauen ist Sache der Kunden. Nicht entfernte Dekorationen und Schriften werden von LaSalle kostenpflichtig entfernt.
15.3. Pyrotechnik darf nur nach Absprache mit LaSalle durch fachkundiges und geschultes Personal (Pyrotechniker) aufgebaut und bedient werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass ausschliesslich Pyrotechnikmaterial für den Indoor-Gebrauch verwendet wird. Das Einholen der behördlichen Genehmigung zum Abbrennen von Pyroeffekten im LaSalle ist Sache des Kunden und muss LaSalle vorgelegt werden. Ebenso ist die behördliche Abnahme von pyrotechnischen Aufbauten Sache des Kunden. LaSalle sind sämtliche Fachausweise vorzulegen.
16. Fluchtwege
16.1. Der Kunde gewährleistet, dass vor, während und nach der Veranstaltung alle Notausgänge und die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege nicht verstellt und jederzeit frei zugänglich sind.
17. Veranstaltungsrisiko
17.1. Ist infolge von höherer Gewalt am Veranstaltungstermin die Durchführung der Veranstaltung im LaSalle nicht möglich, und kann LaSalle dadurch ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selber und haftet der anderen Partei nicht für Konsequenzen aus der Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Als höhere Gewalt gelten unabwendbare Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen jeglicher Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden (Beispiel: Streik bei der Fluggesellschaft), Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden / Produktionsstörungen.
18. Haftung LaSalle
18.1. LaSalle ist im Besitz einer Haftpflichtversicherung. Die Gesamthaftung von LaSalle beschränkt sich unter allen Rechtstiteln maximal auf die im Schadenfall durch die Haftpflichtversicherung ausgerichteten Leistungen an LaSalle.
18.2. LaSalle haftet nicht für Schäden, welche durch fahrlässiges Verhalten seiner Kunden und/oder deren Gäste, Lieferanten und Partner verursacht werden.
18.3. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet LaSalle lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
18.4. Der Kunde versichert seine und/oder von Mitarbeitenden und von Vertragspartnern des Kunden in Zusammenhang mit der Veranstaltung in den Vertragsgegenstand eingebrachten mobilen Gegenstände gegen Feuer, Elementarschaden, Wasserschaden und Diebstahl. LaSalle übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche auf diese Ursachen zurückzuführen sind.
18.5. LaSalle übernimmt keine Haftung für Wertsachen in den genutzten Räumlichkeiten.
19. Sorgfaltspflicht und Haftung des Kunden
19.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Räume und deren Infrastrukturen sorgfältig zu nutzen.
19.2. Der Kunde ist verantwortlich für seine Gäste und Besucher im gesamten Innen- und Aussenbereich. Hierfür ist bei entsprechendem Publikum eine Aufsichtsperson zu stellen.
19.3. Der Kunde haftet gegenüber LaSalle oder Dritten für alle Schäden, welche LaSalle oder Dritten in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung (inklusive Auf- und Abbautätigkeiten) entstehen.
19.4. Das via LaSalle organisierte Personal ist gegen Personen- und Sachschäden versichert. Externes Personal ist nicht über das LaSalle versichert. Der Kunde haftet deshalb für Personen- und Sachschäden selbst und ist verpflichtet entsprechende Versicherungen abzuschliessen.
19.5. Der Kunde hält das LaSalle für alle nicht von Letzterer zu vertretenden Haftungs- und Schadenersatzansprüchen schadlos (inkl. Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen), welche Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen das LaSalle geltend machen. Der Kunde übernimmt in diesen Fällen insbesondere auch die prozessualen und vorprozessualen Rechtskosten (inkl. Anwaltskosten) von LaSalle.
20. Gerichtsstand
20.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Behandlung von allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
Stand: 16.04.2026